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Hexenprozesse in der Stadt Köln

Im 17. Jahrhundert zählte Köln etwa 40.000 Einwohner. Sie galt als eine der größten Städte im "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation". Im Kurfürstentum fanden zwischen 1446 und 1662 ca. 2100 Hinrichtungen statt. 90 % davon waren Frauen. Die Intensität der Hexenprozesse war jedoch nicht überall gleich. In Vest Recklinghausen waren sie mit ca. 100 Opfer relativ gering. In Westfalen und dem linksrheinischen Erzstift hingegen fielen die Prozesse mit je 1000 Hingerichteten sehr stark aus.

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Der Kurfürst Ferdinand von Wittelsbach

Unter dem Kurfürsten Ferdinand von Wittelsbach wurden die meisten Todesurteile vollstreckt (1577 - 1650). Er hatte die Priesterausbildung durchlaufen, war jedoch nicht geweiht und zunächst als Verwalter tätig. Unter seiner Herrschaft wurde die Hexenverfolgung nicht nur geduldet, sondern noch gefördert. Der Kurfürst trug somit eine entscheidende Mitverantwortung für die gehäufte Ansammlung von Hexenprozessen in jenen Ländereien, für die er verantwortlich war. Es gab in der Freien Reichsstadt Köln hingegen vergleichsweise nur wenige Hexenprozesse.

In 216 Jahren wurden 38 Todesurteile vollstreckt. Dazu zählten 33 Frauen, 3 Männer, ein Junge und ein Mädchen. 30 Menschen wurden wieder freigelassen. Die höchste Anzahl an Exekutionen gab es zwischen 1627 und 1630.

Die geteilte Gerichtsbarkeit

Die geteilte Gerichtsbarkeit sorgte jedoch, dafür dass die Verfolgungsintensität nicht sehr hoch war. 1475 verlor der Kölner Erzbischof für die Hoheit über seine Stadt. Es kam zur Teilung der Gerichtsbarkeit. Er behielt die Gewalthoheit des Hohen Weltlichen Gerichts (HWG) und die Zuständigkeit über Kapitalverbrechen. Somit wurde eine Konkurrenz zwischen den Instanzen geschaffen. Die Gerichtsbarkeit des Rates der Stadt, die weltlichen Richter der Stadt (mittlere Kriminaldelikte), das Gremium der weltlichen Richter des Hohen Weltlichen Gerichts (Folter, Halsgerichtsbarkeit, Hinrichtungen, etc.) sowie den Interessen des Erzbischofs standen mit einander in heftiger Konkurrenz. Das Richtergremium unterstand mit zehn weltliche, studierte Juristen dem Erzbischof und dem kurfürstlichen Hofrat. Enge verwandtschaftliche Verhältnisse zwischen allen Lagern machte die Gerichtsbarkeit nicht unbedingt einfacher.

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Welches Recht stand wem zu?

Die Stadträte durften Vorermittlungen und Verhaftungen durchführen, aber keine Folter anwenden. Die Hexerei-Verbrechen wurden zuerst ebenfalls von den Stadträten untersucht. Danach wurde das Opfer an das Hohe Weltliche Gericht weitergereicht. Die Stadträte nutzen ihre Position ziemlich aus und so wurden wegen Hexerei Angeklagte nur selten oder sehr milde bestraft. Das gefiel dem Hofrat nicht. In der Zeit, in der Hexenprozesse gehäuft auftraten, zeigten vor allem die Schöffen des HWG plötzlich reges Interesse an der Hexenverfolgung. Einige davon waren Dr. Walram Blankenberg, Dr. Romeswinckel, Heinrich von Aldenhoven, Caspar Liblaer, Johann von der Dussel und Christian Schoenenberg. Dies waren meistens promovierte Richter, die entweder Jus oder Theologie studiert hatten. An der Universität wurde auch "Hexenjagd" gelehrt.

Darüber hinaus riefen Theologen, zum Beispiel in Ostermann oder Glimbach, dazu auf, Hexen zu denunzieren. Denunzianten verdienten daran nicht schlecht und dachten, sie täten der Menschheit noch dazu einen Gefallen. Ab 1620 versahen dazu noch sogenannte "Hexenkommissare" ihren Dienst. Die Verfolger wurden geschützt. Die Opfer waren meistens "Freiwild" für ihre Widersacher und Leute, die sie einfach nur loswerden wollten. Die Gerichte waren bereit, jeden Verdacht zu verfolgen.

Der Dreißigjährige Krieg (1618 - 1848) hatte die Lage nicht gerade verbessert. Schlechte Ernten, die Pest, Hunger und Elend trieben viele dazu, andere anzuschwärzen. Das läutete den Höhepunkt der Hexenverfolgung ein. Die ersten beiden Opfer waren Sophie Agnes von Langenberg, Nonne im Kölner Kloster St. Klara und Katharina Henot. Beide wurden als Hexen hingerichtet. Friedrich Spee kannte die Familie Henot und verwendete seine Kenntnisse in "Rechtliche Bedenken gegen die Hexenprozesse".

Zeitzeugen der Hexenprozesse

Friedrich Spee ist auch heute noch allzeit gegenwärtig. Am Kölner Rathaus befindet sich eine Skulptur von ihm. Darüber hinaus gibt es das Friedrich-Spee-Haus und eine Gedenktafel an der Jesuitenkirche St. Mariä-Himmelfahrt. Katharina Henot stammte aus einer wohlhabenden Kölner Patrizierfamilie. Ihre Mutter war eine niederländische Adelige. Deshalb floh die Familie beim Aufstand nach Köln. Die Familie war zudem sehr angesehen. Es gefiel einigen Leuten nicht, dass Katharina angesehen, wohlhabend war und ihre Meinung vertrat. Die Hexenprozesse kamen da gerade recht. In Köln gibt es zur Erinnerung noch die Katharina Henot Straße.

Was bewirkte den plötzlichen Rückgang der Hexenprozesse in Köln?

Fast alle Kenntnisse über die Kölner Hexenprozesse stammten aus der Feder des Gerichtsschreibers Stephan Muser. Eine der letzten Hingerichteten war Katharina Plum. Sie fand zwar den Tod, benannte aber zuvor im Hexenprozess einige Theologen und Richter, die sie beim Hexensabbat gesehen hätte. Daraufhin gab es überraschenderweise nur mehr fünf Prozesse dieser Art. Die Aeltgen-Dünwald-Straße ist nach der Hebamme Adeltgen Dünwald benannt, die einer der letzten Hingerichteten war.

Das allerletzte Opfer, war die zehnjährige Entgen Lenarts. Sie bettelte mit zwei jüngeren Brüdern, um zu überleben. Der Vater wurde erschossen und die Mutter lebte bei einem anderen Mann. "Herumstreunende" Kinder waren eine leichte Beute für die Willkür der Obrigkeit. Zunächst wurde das Mädchen in den Gefängnisturm geworfen und der Hexerei bezichtigt. Obwohl sie bereitwillig alle Fragen beantwortet, musste sie noch zwei Jahre in ihrem Gefängnis ausharren, bevor sie enthauptet und verbrannt wurde.

Warum waren die Hexenprozesse zunächst so erfolgreich und was bewirkte den Wandel?

Jemanden der Hexerei zu bezichtigen, war ein sehr effizientes Mittel, diese Person für immer loszuwerden. Egal, ob es sich dabei um einen verschmähten Liebhaber, einen Konkurrenten im Geschäft oder eine hübsche Nebenbuhlerin handelte. Ganz besonders schlimm war es, wenn es um Kinder ging. Einige waren Straßenkinder, um die sich niemand kümmerte. Andere wiederum dienten nur als Sündenbock oder als Mittel, um die Eltern zu treffen. Die Armut war groß. Deshalb wollten sich viele etwas dazuverdienen.

Indem Katharina Plum gleich mehrere hochrangige Persönlichkeiten der Gerichtsbarkeit genannt hatte, war dafür gesorgt, dass sich niemand mehr so leicht aus der Affäre ziehen konnte. Eine Person des öffentlichen Lebens hatte es leicht, "sich die Dinge zu richten". Bei mehreren blieb schon eher ein Makel haften. Mehrere Zeugen bedeuteten auch mehrere Aussagen und somit schnellere Verhaftung und Verurteilung. Wurde jemand der Hexerei beschuldigte, war es so gut wie ausgeschlossen, freizukommen. Je mehr Menschen gleichzeitig angeklagt waren, desto mehr haben sie sich gegenseitig bezichtigt und gegeneinander ausgesagt. Und die Letzten, die verurteilt werden wollten, waren die Richter selbst.

Die Angst, selbst angeklagt und verurteilt zu werden, war schließlich zu groß.

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