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Das Kölsch Bier

Bei Kölsch handelt es sich um ein blankes Bier, das nicht gefiltert wird. Es ist obergäriges Vollbier und hat eine 11,3-%-ige Stammwürze. Der Alkoholgehalt liegt bei circa 4,8 %. Es gibt eine eigene Kölsch-Konvention aus dem Jahr 1985, die vorgibt, für welche Biersorten der Name "Kölsch" erlaubt ist.

Zur Vorgeschichte

Es wurde eine Schriftquelle gefälscht, die jedoch mit Köln nichts zu tun hat. Hier verweist die Brautradition Kölns auf 873. In einer Urkunde wird "bruere Ezelin" erwähnt, die am Eigelstein lag. Diese Quelle kann als sicher angesehen werden. Seit 1250 gibt es schon das Kölner Brauamt. Im Jahre 1396 wurde die Brauer-Kooperation von Köln geboren. Diese signierte auch einen Verbundbrief, woraus hervorging, dass der Stadt als erste in Deutschland, eine Verfassung mit demokratischen Mitteln verliehen wurde.

In einer Urkunde erschien 1285 der Brauer Henricus Medebruwer aus Köln. Es wird vermutet, dass dieser wohl in Frankfurt zur Welt kam. Zu den Kölner Brauern gehört die St. Peter von Mailand-Bruderschaft. Das Bier, welches damals gebraut wurde, würzte man mit Grut und es wurde der Hopfen fehlte. Das Grut-Monopol hatte der Kölner Erzbischof inne. Dieser erließ ein Verbot, das 1381 wirksam wurde.

Koelsch

Damit war Brauen verboten und auch auf die Einfuhr des Hopfenbieres war verboten. Im Jahre 1392 wurde Grutbier mit 32.000 Hektolitern hergestellt. 1429 kam es zu einer Eidesformel, welche durch einen Ratsbeschluss kreiert wurde. Diese galt für die Brauer der Stadt und auch die Malzmüller hatten Regelungen zum Malzgehalt. Den Malzmüllern oblagen die Steuerabgaben, die von ihnen festgelegt wurden. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts wurde der Hopfen in die Brauereien Kölns aufgenommen. Köln produzierte im Jahre 1420 das erste Mal das Keutebier.

21 Brauereien

Im Jahre 1438 wurden in Köln schon 21 Brauereien gezählt. Die "Zum Leisten"-Brauerei führte insgesamt drei verschiedene Sorten. Das Keute-, Hopfen- sowie Grutbier wurden ausgeschenkt. 1471 kam die Hopfensteuer für die Brauereien auf. Im Jahre 1494 gab es 64 Braugewerbebetriebe, die etwa 65.000 Hektoliter Keutebier brauten. Seit dem Jahr 1698 wurde den Braumeistern ein Eid abverlangt. Sie sollten kein Dollbier brauen, welches untergärig war. Zu diesem Bier wurde Bilsenkraut dazuversetzt, welches berauschte. Obwohl verboten, wurde diese Biersorte ein Renner, sozusagen. Die Kölner besorgten sich das Dollbier vor den Stadttoren. Das rief die Stadtväter auf den Plan, die in Sorge gerieten. Die Bediensteten Kölns "sauffen täglich das dolle Bier", steht in einer Urkunde geschrieben. Die Gesetze und Verbote waren dazu sehr streng, dennoch ließen sich die Kölner davon nicht abhalten.

Kölsch
Bier Kölsch

100 Brauereien

Ab der zweiten 19. Jahrhundert-Hälfte existierten in der Stadt etwa 100 Brauereien. Zumeist wurde das obergärige Bier gebraut. Die Witterung spielte eine Rolle und das Märzer wurde im Frühjahr gebraut. Stecken in den Sommermonaten, wie auch das Kölsche Knupp. Die Franzosentruppen besetzten 1794 Köln und etablierten Gewerbefreiheit. Damit wurde das Zunftwesen aufgehoben und zu Beginn des 19. Jahrhunderts kamen Entdeckungen. Verschiedene Erfindungen zogen auch ins Braugewerbe ein. Die Dampfmaschine war die überragendste Erfindung. 1873 wurde erstmals eine Kühlmaschine erfunden. Die Fabriken wuchsen wie aus dem Nichts und Arbeiter zogen nach Köln. Damit kam es auch zum Anstieg des Bierkonsums. Durch die Industrialisierung mussten viele Hausbrauereien schließen. Bierflaschen wurden maschinell hergestellt und das Pfandsystem kam auf. Der Name der jeweiligen Brauerei wurde in die Bierflaschen geprägt. Dies sollte Panschereien verhindern und Hausbrauereien waren mit der Herstellung des Wieß beschäftigt.

Geschichtliches zum Kölsch

Das Wort "Kölsch" hörte man erstmalig im Jahre 1918. Die Sünner Brauerei entschied sich für diesen Namen. Sie produzierten diese neue Biersorte schon 1906. Im Zweiten Weltkrieg wurde der Bierverbrauch limitiert. Im Jahre 1946 bestanden noch die Bierbrauereien Sünner sowie Dom in der Stadt. Hefe sowie Malz waren nur in mangelnder Qualität zu haben. Hans Sion (Carlsberg Brauerei) hatte Beziehungen zu Kopenhagen. Von dort holte er reine Bierhefe, die obergärig war. Später waren die Brauereien in Köln wieder im Wachsen. Bereits Ende des Weltkrieges verbreitete Sion die Kölscher Marke in der Stadt. Im Jahre 1960 kam Köln auf die Herstellung von 500.000 Hektolitern des Kölscher Bieres.

Bier Kölsch

Das Landgericht Köln beschloss 1963, dass die neue Biersorte nicht allein den Typ, aber ebenso das Gebiet seiner Herkunft bescheinigte. 1980 kam es zur Bestätigung des Oberlandesgerichts Köln. Auch durfte das Kölsch nicht außerhalb des Kölner Gebietes produziert werden. 1986 kam es zur Unterfertigung einer Übereinkunft der Brauereien. Die "Kölsch-Konvention" enthielt 16 Paragraphen. Das Kölsch war eine Spezialität unter den Biersorten und durfte von nun an offiziell nur in der Stadt sowie der Umgebung produziert werden. Das Vollbier hat folgende Eigenschaften:

  • hell
  • obergärig
  • hochvergoren
  • hopfenbetont
  • blank

Es wird ausschließlich in der Stange serviert. Die Konvention wird von einem Ausschuss überwacht und ein Schiedsgericht ist für Streitfragen verantwortlich. 1986 kam es zur Anerkennung des Bundeskartellamtes.

Verdacht der Preisabsprachen

In den Jahren 2011 sowie 2014 kam es zu Ermittlungen. Es stand der Verdacht von Preisabsprachen im Raum. Das Bundeskartellamt stellte sich gegen einige Brauereien, die Kölsch herstellten. Der Verdacht erhärtete sich und 2014 wurden Bußgelder verhängt. Der Bußgelder gingen in die Millionenhöhe und die Brauereien Früh, Zunft sowie Gaffel waren betroffen. Es kam jedoch bis heute zu keiner Vollstreckung.


Die "Kölsch-Card" existiert seit dem Jahr 2014 und dabei handelt es sich um eine Prepaid-Karte. Mit der Karte kann ohne Bargeld bezahlt werden. Mit 25 Euro hat der Verbraucher das Recht, in ausgewählten Gasthöfen insgesamt 22 Kölsch zu konsumieren. Auch eine Auswahl an alkoholfreien Getränken ist darin enthalten. Der Bruttopreis beträgt somit 1,14 Euro für jedes Kölsch. Die Brauerei Gaffel übte kurz nach Einführung Kritik. Auf lange Sicht würde es der Wirtschaftlichkeit für das Kölsch eher schaden, so die Kritik.

Das Kölsch in EU sowie außerhalb

Die EU nahm das Kölsch im Jahre 1997 als spezielle Biersorte als schützenswerte Marke auf, was heimische Spezialitäten angeht. Der Schutz wird nur in EU-Ländern gewährt. Somit wurde das Kölsche zum ersten Getränk, welches auf eine Herkunfts-, Inhaltsstoffe- sowie Herstellungsgarantie verweisen konnte. Brauhäuser, welche das Kölsch in EU-Ländern brauen, wo die Kölsch-Konvention nicht greift, muss das Bier anders bezeichnet werden. Das Bier heißt in Mülheim beispielsweise Mölmsch oder in der Stadt Bonn dann Bönsch. Kölsch-Bier wird in einigen Staaten außerhalb der Europäischen Union produziert. Der World Beer Cup kommt aus Amerika und bei diesem gibt es den "German-Style Kölsch / Köln-Style Kölsch". Blumenau wurde in Brasilien einst von Deutschen gegründet. Die Kolonie braut dort das Bier "Eisenbahn Kölsch".

Rechtliche Fragen

Hans Sion, ein Braumeister, spürte schon 1945, dass man Reglements zur Produktion sowie den Vertrieb brauchte. Die diversen Kölschmarken erforderten Regeln und nach einiger Zeit hatten die Kölner 23 Kölschmarken. Köln zählt in Deutschland zu den bedeutendsten Bierstädten. Der Braumeister initiierte die Kölsch-Konvention. Der wahre Grund dafür war jedoch, dass es rechtliche Frage außerhalb Kölns gab. Von 1960 existierte ein Abkommen, welches zwischen Deutschland sowie Frankreich geschlossen wurde. Im Abkommen schien Kölsch als "Anlage A" auf. Dies war eine Bezeichnung für die geografische Herkunft des Bieres. Es folgten einige Gerichtsurteile und 1963 entschied das Kölner Landgericht, dass die Biersorte nicht allein das Bier bezeichnet. Auch die geografische Lage der Biersorte wurde herausgestellt. 1970 kam es zum Beschluss des Bundesgerichtshofes, woraus hervorging, dass "Kölsch" ebenfalls eine Gattungsbezeichnung wäre.

Es wurde festgestellt, dass mit einer Bezeichnung der Herkunft auch spezielle Eigenschaften einhergehen können. Die Entscheidung ging aber dahingehend aus, dass das Kölsch nicht allein in Köln produziert werden dürfte. 1980 brachte auch das Oberlandesgericht von Köln die Bestätigung, dass es sich um eine geschützte Herkunftsmarke handele. Die Biersorte ist obergärig und hell mit einer geografischen Gattungsbezeichnung. Im Jahre 1981 kam es zum Beschluss des Brauverbandes, dass man eine Konvention ausarbeiten solle. Diese wurde bei allen Teilnehmern durchgesetzt. 1986 kam es im "Excelsior Hotel Ernst" zur Unterzeichnung der Kölsch-Konvention. Dieses Dokument war ein bedeutendes Dokument für die Stadt.

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